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Die AKR Niedersachsen ist das älteste interreligiöse Forum in Niedersachsen, sie versteht sich als Gesprächsforum für Kirchen und Religionsgesellschaften unterschiedlicher Bekenntnisse.
Die Mitgliedschaft ist nicht auf christliche Gemeinschaften beschränkt.
Wir halten gerade diese über den christlichen Horizont hinausgehende Offenheit im Dialog zu Weltreligionen wie dem Islam, den Buddhisten und anderen Gemeinschaften, in der heutigen Zeit des globalen Denkens und der globalen Entwicklung für notwendig.
Wir treten entschieden für die Religionsfreiheit ein.
„Nach langem Studium und langer Erfahrung bin ich zu folgenden Schlüssen gekommen:
- - dass jede Religion wahr ist;
- - dass jede Religion Irrtümer in sich birgt und
- - dass mir jede Religion fast so teuer ist wie mein eigener Hinduismus.”
Mahatma Ghandi
PRÄAMBEL zur Satzung der AKR
Im Grundgesetz spielt die Entfaltung der Religionsfreiheit eine zentrale Rolle. Nach Artikel 3 darf niemand wegen seines Glaubens oder seiner religiösen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ (Artikel 4).
Damit werden Rechte formuliert, die jedem Menschen in Deutschland gewährt werden und die sich nicht nur auf Deutsche und Christen beziehen. Jeder Mensch darf seine Religion ausüben und deswegen weder benachteiligt noch bevorzugt werden. Er darf seine Religion wechseln, sie verlassen oder keine Religion haben. Die Grenzen der Religionsfreiheit liegen da, wo sich eine Religion gegen Freiheiten richtet, die das Grundgesetz garantiert.
Es geht der AKR nicht um eine Verwischung verschiedener religiöser Erfahrungen. Vielmehr ist eine Kultur des Dialogs zu entwickeln, auf deren Basis Gemeinsamkeiten gefunden werden, die es zwischen verschiedenen Religionen gibt. Aus den Gemeinsamkeiten kann ein verbindendes Verantwortungsbewusstsein für gemeinsame und bewahrenswerte Grundwerte entstehen.
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